Wirtschaftsrechtliche Normierungen in der Staatsverfassung: Art. 2,9,12,14 GG >>


Zu den wirtschaftsverfassungsrechtlichen Bestimmungen des Grundgesetzes werden vor allem die Grundrechtsartikel 2, 9, 12 und 14 GG gerechnet. Sie sehen trotz prinzipieller wirtschaftspolitischer Neutralität eine freiheitliche Wirtschaftsordnung mit Gewerbe- und Berufsfreiheit bei Anerkennung des Rechts zur Bildung von Arbeitnehmer- und Unternehmerverbänden (Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände) vor, in der Tarifautonomie und das Privateigentum auch an Produktionsmittel institutionell gewährleistet sind.

Die Frage der Möglichkeit eines sozialistischen Wirtschaftssystems unter der Geltung des Grundgesetzes dürfte trotz Art. 15 GG durch die historische Entwicklung obsolet geworden sein.


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(Wirtschafts)Privatrecht im Überblick




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