<< Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) als Hauptquelle des materiellen Privatrechts >>


Im Mittelpunkt der deutschen Privatrechtsordnung steht das Bürgerliche Recht, das hauptsächlich im BGB zusammengefasst ist. Es ist gewissermaßen das Grundgesetz des Privatrechts. Es gilt gleichermaßen für den privaten Bereich wie für das Wirtschaften der Bürger.


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(Wirtschafts)Privatrecht im Überblick




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