<< Rechtsanwendung und Gesetzesauslegung >>


Die Anwendung von Rechtsnormen folgt einer bestimmten Methode, eben der juristischen Methode. Diese Methode bestimmt nicht nur die streitentscheidende Tätigkeit des Richters, sondern auch die anderer Rechtsanwender.

Immer geht es darum, dass Rechtsnormen bestimmten Lebenssachverhalten gegenübergestellt werden, mag es sich dabei um reale Vorgänge handeln oder mögen diese abstrakte Problembeschreibungen zwecks Erstellung eines Rechtsgutachtens sein. Rechtsanwendung ist stets das Projizieren von Rechtsnormen auf vorgestellte oder ereignete Realität. Im weitesten Sinne besteht die juristische Methode in diesem Vergleich von Norm und Wirklichkeit. Die Wirklichkeit wird an der Norm vermessen.


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