(Wirtschafts)Privatrecht im Überblick


Wirtschaft und Recht zählen zu den bedeutsamsten Phänomenen sozialer Systeme in modernen Gesellschaften. Zwischen beiden bestehen vielfältige Interdependenzen. Wirtschaftsprozesse laufen zu einem großen Teil in rechtlichen Formen ab; das Wirtschaften bedarf rechtlicher Formen, die und deren rechtliche Grundlagen man dann als Wirtschaftsrecht betrachten und zusammenfassen kann.

In Marktwirtschaftsordnungen steht dabei das Privatrecht im Vordergrund. Der Markt wird konstituiert durch die Austauschverträge, die von den Wirtschaftssubjekten geschlossen werden. Ohne die Rechtsfigur Vertrag existiert daher kein Markt und ohne Markt keine neuzeitlichen Ansprüchen genügende Wirtschaft. Insofern ist das Vertragsrecht als das Kerngebiet des Privatrechts integraler Bestandteil der Ökonomie. Ein Blick in die betriebswirtschaftliche Grundlagenliteratur, die zu einem großen Teil rechtliche Darstellungen enthält, bestätigt diesen Befund.

Das Vertragsrecht einschließlich der rechtlichen Regelung der Nicht- und Schlechterfüllung steht daher auch im Mittelpunkt dieser Darstellung. Aber das Wirtschaftsprivatrecht erschöpft sich nicht darin. Ein Überblick über das Wirtschaftsprivatrecht muss sich auch richten auf die gesetzlichen Schuldverhältnisse aus unerlaubter Handlung und ungerechtfertigter Bereicherung, auf das Nebeneinander von Besitz und Eigentum, auf das Kreditsicherungsrecht und allgemein auf die rechtlichen Grundbegriffe der Rechtsfähigkeit, der Kaufmannseigenschaft und der öffentlichen Register.


(Wirtschafts)Privatrecht im Überblick




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