In dem ersten Abschnitt des 4. Buchs des HGB (§§ 343
-372
HGB) sind allgemeine Vorschriften über Handelsgeschäfte enthalten. Der deutsche Gesetzgeber macht hier wie so oft von der Gesetzestechnik der Vorschaltung allgemeiner Vorschriften Gebrauch, die es ihm ermöglicht die besonderen Vorschriften über einzelne Handelsgeschäfte von solchen Regelungen zu entlasten, die für alle oder jedenfalls für mehrere Handelsgeschäfte gelten sollen. Diese Gesetzgebungstechnik hat sich bewährt und prägt die Systematik vieler Gesetze.
- Einführung: Das Wirtschaftsprivatrecht im Rechtssystem
- Grundbegriffe: Die Rechtsordnung in statischer und dynamischer Betrachtung
- Vertragsfreiheit und Vertragstypen
- Begriff des Vertrages: Rechtserhebliche Einigung mehrerer Rechtssubjekte zur Begründung von Rechtsfolgen
- Vertragsfreiheit in der Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung: Grundsatz der Privatautonomie
- Vertragsfreiheit und Rechtsordnung; Privatautonomie
- Positivrechtliche Grundlegung der Vertragsfreiheit in § 311 Abs. 1 BGB: Vertragsfreiheit bei Schuldverträgen
- Ausprägungen der Vertragsfreiheit: Abschlussfreiheit und inhaltliche Gestaltungsfreiheit
- Bürgerlich-rechtliche Einschränkungen der Vertragsfreiheit
- Wirtschaftliche und gesetzliche Schuldvertragstypen
- Gesetzliche Schuldvertragstypen des BGB im Überblick
- Schuldvertragstypen der Wirtschaftspraxis
- Schuldvertragstypen des Handelsrechts: Einzelne Handelsgeschäfte
- Begriff des Handelsgeschäfts im Rechtssinne
- Allgemeine Vorschriften des Handelsrechts für Handelsgeschäfte -> §§ 343-372 HGB
- Gesetzliche Handelsgeschäftstypen
- Zwingendes und dispositives Recht
- Gesetzliche Schuldvertragstypen des BGB im Überblick
- Sachenrechtliche Verträge
- Familien- und erbrechtliche Verträge: Verlöbnis, Eheschließung, Erbvertrag
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- Rechtsgeschäftslehre und allgemeines Vertragsrecht
- Handlungsfähigkeit und Handlungskompetenz bei Rechtsgeschäft und Vertrag: Geschäftsfähigkeit und Vertretung
- Gesetzliche Schuldverhältnisse
- Schuldrecht: Inhalt und Abwicklung von Schuldverhältnissen
- Nicht- und Schlechterfüllung von Schuldverhältnissen, Mängelhaftung
- Besitz und Eigentum
- Kreditsicherungsrecht
- Prüfungsaufgaben: Fälle und Lösungen, Sachfragen und Antworten