Die statische Betrachtung der Rechtsordnung, sozusagen eine Momentaufnahme des geltenden Rechts, erlaubt eine Analyse nach Rechtssubjekten, Rechtsobjekten und Rechtsinhalten. Neben diese statische Betrachtung tritt eine dynamische: Ihr Blick richtet sich auf mögliche Änderungen der Rechtslage, also auf das rechtliche Geschehen in der Zeit. Das Privatrecht beschränkt sich nicht auf die Zuordnung von Gütern an Rechtssubjekte, sondern es regelt auch die Rechtsformen, in denen sich Rechtsänderungen vollziehen, also z.B. die Änderung der Zuordnung von Rechten, die Entstehung und den Untergang von Rechten oder auch die inhaltliche Änderung von Rechten.
So bestimmt z.B. § 311 Abs. 1 BGB
, dass Schuldverhältnisse durch
Vertrag entstehen, etwa durch Kaufvertrag (§ 433 BGB
), und im 3. Buch
des BGB ist geregelt, dass dingliche Rechte an beweglichen Sachen durch
Einigung und Übergabe (§§ 929
, 1205
, 1032
BGB), dingliche Rechte an Grundstücken durch Einigung und Eintragung der Zuordnungsänderung im Grundbuch (§ 873 BGB
) übertragen werden können.
- Einführung: Das Wirtschaftsprivatrecht im Rechtssystem
- Grundbegriffe: Die Rechtsordnung in statischer und dynamischer Betrachtung
- Vertragsfreiheit und Vertragstypen
- Begriff des Vertrages: Rechtserhebliche Einigung mehrerer Rechtssubjekte zur Begründung von Rechtsfolgen
- Vertragsfreiheit in der Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung: Grundsatz der Privatautonomie
- Vertragsfreiheit und Rechtsordnung; Privatautonomie
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Verpflichtung und Verfügung
- Verträge mit Wirkungen für Dritte
- Rechtsgeschäftslehre und allgemeines Vertragsrecht
- Handlungsfähigkeit und Handlungskompetenz bei Rechtsgeschäft und Vertrag: Geschäftsfähigkeit und Vertretung
- Gesetzliche Schuldverhältnisse
- Schuldrecht: Inhalt und Abwicklung von Schuldverhältnissen
- Nicht- und Schlechterfüllung von Schuldverhältnissen, Mängelhaftung
- Besitz und Eigentum
- Kreditsicherungsrecht
- Prüfungsaufgaben: Fälle und Lösungen, Sachfragen und Antworten