Die Schuldverträge lassen sich nach ihrem Inhalt unter verschiedenen
Gesichtspunkten klassifizieren. Von besonderer Bedeutung ist die Qualifizierung
als gegenseitiger oder einseitiger Vertrag, weil für gegenseitige
Verträge gemäß §§ 320 ff. BGB
Sonderregeln gelten.
Gegenseitig sind Verträge, wenn die durch sie begründeten Pflichten
der Vertragspartner so aufeinander bezogen sind, dass die Pflicht des einen
um der Pflicht des anderen willen besteht, die Gegenstände der Pflichten
also in einem Austauschverhältnis zueinander stehen. Es reicht hierfür
nicht aus, das überhaupt Pflichten beider Vertragspartner entstanden
sind. So steht die Pflicht des Geschäftsführers im Rahmen eines
Geschäftsbesorgungsvertrages zur Vornahme des Geschäfts nicht
im Gegenseitigkeitsverhältnis zu der Pflicht seines Vertragspartners,
ihm die entstandenen Kosten zu ersetzen, wohl aber mit der Pflicht zur
Entrichtung eines Entgelts für die Geschäftsbesorgung.
Vor allem lassen sich die Schuldvertragstypen danach unterscheiden, ob der Schuldvertragstyp im Gesetz, hauptsächlich dem BGB und dem HGB, geregelt ist. Diese Unterscheidung hat rechtssystematisch Bedeutung erlangt, und ist z. B. Grundlag geworden für die rechtliche Behandlung von sog. gemischt-typischen Schuldverträgen, wie der gemischten Schenkung und dem Mietkauf.
- Einführung: Das Wirtschaftsprivatrecht im Rechtssystem
- Grundbegriffe: Die Rechtsordnung in statischer und dynamischer Betrachtung
- Vertragsfreiheit und Vertragstypen
- Begriff des Vertrages: Rechtserhebliche Einigung mehrerer Rechtssubjekte zur Begründung von Rechtsfolgen
- Vertragsfreiheit in der Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung: Grundsatz der Privatautonomie
- Vertragsfreiheit und Rechtsordnung; Privatautonomie
- Positivrechtliche Grundlegung der Vertragsfreiheit in § 311 Abs. 1 BGB: Vertragsfreiheit bei Schuldverträgen
- Ausprägungen der Vertragsfreiheit: Abschlussfreiheit und inhaltliche Gestaltungsfreiheit
- Bürgerlich-rechtliche Einschränkungen der Vertragsfreiheit
- Wirtschaftliche und gesetzliche Schuldvertragstypen
- Sachenrechtliche Verträge
- Familien- und erbrechtliche Verträge: Verlöbnis, Eheschließung, Erbvertrag
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Verpflichtung und Verfügung
- Verträge mit Wirkungen für Dritte
- Rechtsgeschäftslehre und allgemeines Vertragsrecht
- Handlungsfähigkeit und Handlungskompetenz bei Rechtsgeschäft und Vertrag: Geschäftsfähigkeit und Vertretung
- Gesetzliche Schuldverhältnisse
- Schuldrecht: Inhalt und Abwicklung von Schuldverhältnissen
- Nicht- und Schlechterfüllung von Schuldverhältnissen, Mängelhaftung
- Besitz und Eigentum
- Kreditsicherungsrecht
- Prüfungsaufgaben: Fälle und Lösungen, Sachfragen und Antworten