Begriff des Handelsgeschäfts im Rechtssinne »
Gemäß § 343 HGB
sind Handelsgeschäfte alle Geschäfte eines Kaufmanns, die zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehören. Es wird dabei entgegen allgemeinem Sprachgebrauch nicht auf die ökonomische Funktion Handel abgestellt. Vielmehr sind alle Geschäfte eines Kaufmanns, gleich welcher Art, Handelsgeschäfte, wenn sie nur zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehören. Gekennzeichnet sind die Handelsgeschäfte also durch die Kaufmannseigenschaft ihres Urhebers und durch den Umstand, dass das Geschäft dem gewerblichen und nicht dem privaten Bereich des Kaufmanns zuzurechnen sind.
- Einführung: Das Wirtschaftsprivatrecht im Rechtssystem
- Grundbegriffe: Die Rechtsordnung in statischer und dynamischer Betrachtung
- Vertragsfreiheit und Vertragstypen
- Begriff des Vertrages: Rechtserhebliche Einigung mehrerer Rechtssubjekte zur Begründung von Rechtsfolgen
- Vertragsfreiheit in der Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung: Grundsatz der Privatautonomie
- Vertragsfreiheit und Rechtsordnung; Privatautonomie
- Positivrechtliche Grundlegung der Vertragsfreiheit in § 311 Abs. 1 BGB: Vertragsfreiheit bei Schuldverträgen
- Ausprägungen der Vertragsfreiheit: Abschlussfreiheit und inhaltliche Gestaltungsfreiheit
- Bürgerlich-rechtliche Einschränkungen der Vertragsfreiheit
- Wirtschaftliche und gesetzliche Schuldvertragstypen
- Gesetzliche Schuldvertragstypen des BGB im Überblick
- Schuldvertragstypen der Wirtschaftspraxis
- Schuldvertragstypen des Handelsrechts: Einzelne Handelsgeschäfte
- Begriff des Handelsgeschäfts im Rechtssinne
- Allgemeine Vorschriften des Handelsrechts für Handelsgeschäfte -> §§ 343-372 HGB
- Gesetzliche Handelsgeschäftstypen
- Zwingendes und dispositives Recht
- Gesetzliche Schuldvertragstypen des BGB im Überblick
- Sachenrechtliche Verträge
- Familien- und erbrechtliche Verträge: Verlöbnis, Eheschließung, Erbvertrag
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Verpflichtung und Verfügung
- Verträge mit Wirkungen für Dritte
- Rechtsgeschäftslehre und allgemeines Vertragsrecht
- Handlungsfähigkeit und Handlungskompetenz bei Rechtsgeschäft und Vertrag: Geschäftsfähigkeit und Vertretung
- Gesetzliche Schuldverhältnisse
- Schuldrecht: Inhalt und Abwicklung von Schuldverhältnissen
- Nicht- und Schlechterfüllung von Schuldverhältnissen, Mängelhaftung
- Besitz und Eigentum
- Kreditsicherungsrecht
- Prüfungsaufgaben: Fälle und Lösungen, Sachfragen und Antworten