Gesetzliche Schuldvertragstypen des BGB im Überblick »
Im Übrigen ist der mögliche Inhalt von Schuldverträgen
wegen der Vertragsfreiheit so vielgestaltig, dass jede Einteilung willkürlich
erscheint. Nun enthält das BGB im 7. Abschnitt des 2. Buches (§§
433 ff. BGB
) Regelungen einiger Schuldverhältnisse, deren Inhalt es
als besonders typisch ansieht. Diese gesetzlichen Schuldvertragstypen stellen
dispositive gesetzliche Regelungen dar; die Vertragsfreiheit gestattet
es den Vertragspartnern weitgehend beliebig von diesen Regelungen abzuweichen.
Nur wenige Vorschriften dieses Teils des BGB sind zwingend, so dass sie
auch durch Vereinbarung nicht abbedungen werden können.
Gemäß dem hier zu Grunde gelegten dreigliedrigen Forderungsbegriff lassen sich die Vertragsschuldverhältnisse schematisch nach Gläubigerstellung, Schuldnerstellung und Verpflichtungsinhalt darstellen. Bei gegenseitigen Verträgen ist die Gläubigerstellung immer mit Schuldnerschaft verbunden und umgekehrt. So ergibt sich ein Bild des Vertragsschuldverhältnisses, das seine Darstellung in einer tabellarischen Übersicht mit vier Spalten ermöglicht: Bezeichnung, Gläubiger/Schuldner, Schuldner/Gläubiger, Verpflichtungsinhalt.
Die praktisch bedeutsamsten Schuldverträge des 7. Abschnitts des Rechts der Schuldverhältnisse lassen sich folgendermaßen gruppieren:
- Erwerbsverträge: Kauf, Tausch, Schenkung
- Nutzungsverträge: Miete, Pacht, Leihe, Darlehen
- Dienst- und Werkleistungsverträge: Dienstvertrag, Arbeitsvertrag, Werkvertrag, Werklieferungsvertrag, Geschäftsbesorgungsvertrag, Auftrag, Maklervertrag
- Einführung: Das Wirtschaftsprivatrecht im Rechtssystem
- Grundbegriffe: Die Rechtsordnung in statischer und dynamischer Betrachtung
- Vertragsfreiheit und Vertragstypen
- Begriff des Vertrages: Rechtserhebliche Einigung mehrerer Rechtssubjekte zur Begründung von Rechtsfolgen
- Vertragsfreiheit in der Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung: Grundsatz der Privatautonomie
- Vertragsfreiheit und Rechtsordnung; Privatautonomie
- Positivrechtliche Grundlegung der Vertragsfreiheit in § 311 Abs. 1 BGB: Vertragsfreiheit bei Schuldverträgen
- Ausprägungen der Vertragsfreiheit: Abschlussfreiheit und inhaltliche Gestaltungsfreiheit
- Bürgerlich-rechtliche Einschränkungen der Vertragsfreiheit
- Wirtschaftliche und gesetzliche Schuldvertragstypen
- Gesetzliche Schuldvertragstypen des BGB im Überblick
- Schuldvertragstypen der Wirtschaftspraxis
- Schuldvertragstypen des Handelsrechts: Einzelne Handelsgeschäfte
- Zwingendes und dispositives Recht
- Sachenrechtliche Verträge
- Familien- und erbrechtliche Verträge: Verlöbnis, Eheschließung, Erbvertrag
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Verpflichtung und Verfügung
- Verträge mit Wirkungen für Dritte
- Rechtsgeschäftslehre und allgemeines Vertragsrecht
- Handlungsfähigkeit und Handlungskompetenz bei Rechtsgeschäft und Vertrag: Geschäftsfähigkeit und Vertretung
- Gesetzliche Schuldverhältnisse
- Schuldrecht: Inhalt und Abwicklung von Schuldverhältnissen
- Nicht- und Schlechterfüllung von Schuldverhältnissen, Mängelhaftung
- Besitz und Eigentum
- Kreditsicherungsrecht
- Prüfungsaufgaben: Fälle und Lösungen, Sachfragen und Antworten