Rechtsanwendung ist zu einem großen Teil Textinterpretation. Insofern kann man sagen, daß das Recht sehr stark begriffsorientiert ist. Man spricht deswegen - durchaus kritisch - auch wohl von Begriffsjurisprudenz.
Die Verwendung von Begriffen im Recht läßt diese Begriffe als Rechtsbegriffe erscheinen, deren Bedeutung häufig von dem allgemeinen Sprachsinn abweicht. Einige dieser Rechtsbegriffe haben eine grundlegende Bedeutung für das Recht. Es sind dies die Grundbegriffe des Rechts. Als Grundbegriffe des Wirtschaftsprivatrechts werden hier behandelt:
Die Verwendung von Begriffen im Recht läßt diese Begriffe als Rechtsbegriffe erscheinen, deren Bedeutung häufig von dem allgemeinen Sprachsinn abweicht. Einige dieser Rechtsbegriffe haben eine grundlegende Bedeutung für das Recht. Es sind dies die Grundbegriffe des Rechts. Als Grundbegriffe des Wirtschaftsprivatrechts werden hier behandelt:
- die Rechtsfähigkeit und im Zusammenhang damit die juristische Person (in Abgrenzung zu den Personengesellschaften),
- die Kaufmannseigenschaft gewissermaßen als "Handelsrechtsfähigkeit",
- das subjektive Recht in seinen Erscheinungsformen als absolutes oder relatives Recht sowie als Schuld- und Sachenrecht,
- das Rechtsgeschäft und die Realhandlungen als rechtlich erhebliches Verhalten
- und schließlich das öffentliche Register, insbesondere das wirtschaftsprivatrechlich bedeutsame Handelsregister.
- Zuordnungsfunktion des Privatrechts: Rechtssubjekt und subjektives Recht
- Rechtsfähigkeit
- Handelsrecht als Sonderprivatrecht für Kaufleute
- Relative und absolute Rechte, Anwartschaftsrecht
- Rechtsbegriff der Sache und die Sachenrechte
- Rechtlich erhebliches Verhalten
- Öffentliche Register, insbes. Grundbuch und Handelsregister
- Einführung: Das Wirtschaftsprivatrecht im Rechtssystem
- Grundbegriffe: Die Rechtsordnung in statischer und dynamischer Betrachtung
- Vertragsfreiheit und Vertragstypen
- Rechtsgeschäftslehre und allgemeines Vertragsrecht
- Handlungsfähigkeit und Handlungskompetenz bei Rechtsgeschäft und Vertrag: Geschäftsfähigkeit und Vertretung
- Gesetzliche Schuldverhältnisse
- Schuldrecht: Inhalt und Abwicklung von Schuldverhältnissen
- Nicht- und Schlechterfüllung von Schuldverhältnissen, Mängelhaftung
- Besitz und Eigentum
- Kreditsicherungsrecht
- Prüfungsaufgaben: Fälle und Lösungen, Sachfragen und Antworten