«Vertretung und Kausalverhältnis: Abstraktionsprinzip
Die Vollmachtserteilung ist abstrakt von dem Grundverhältnis, auf Grund dessen sie erteilt worden ist (z.B. Dienst- oder Arbeitsvertrag). Ihre Wirksamkeit ist also unabhängig von der Wirksamkeit des Grundverhältnisses festzustellen.
Grundverhältnis einer Vollmachtserteilung kann eine beliebige Abrede zwischen dem Vertretenen und dem Vertreter sein. Einer rechtlichen Qualifizierung bedarf es zur Feststellung des Bestehens der Vertretungsmacht wegen der Abstraktheit der Vollmacht nicht.
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