Z. B. mangels Geschäftsfähigkeit eines Rechtssubjekts kann es erforderlich sein, dass andere Personen bei einem Rechtsgeschäft mitwirken müssen, die vom Gesetz als gesetzliche Vertreter bezeichnet werden. Vertretung im allgemeinsten Sinne ist also eine Beteiligung an dem Rechtsgeschäft eines anderen. Wenn die Beteiligung zur Erzeugung eines Rechtsgeschäfts gesetzlich vorgeschrieben ist, wird sie gesetzliche Vertretung genannt.
Es kann aber auch kraft privatautonomer Gestaltung durch Rechtsgeschäft eine solche Beteiligung vorgesehen werden. Vertretung im privatrechtlichen Sinne ist daher rechtsgeschäftliches Handeln für andere, sei sie nun gesetzliche Vertretung oder sei sie rechtsgeschäftliche Vertretung. Ob nun die Vertretungsbefugnis kraft Gesetzes besteht oder ob sie auf dem Rechtsgeschäft der Bevollmächtigung beruht, immer stellt die Vertretung sich als rechtsgeschäftliches Handeln für andere dar und grenzt sich strikt ab von sonstigem Handeln für andere, z. B. als Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfe (§§ 278,831 BGB) oder sog. Besitzdiener (§ 855 BGB).
Wirksame Stellvertretung bedeutet somit stets auch, dass das Rechtsgeschäft nicht mit dem (gesetzlichen oder bevollmächtigten) Vertreter, sondern eben mit dem Vertretenen zustande kommt.
- Wirtschaftliche und soziale Bedeutung der Vertretung bei Rechtsgeschäften
- Rechtsbegriff der Vertretung: Rechtsgeschäftliches Handeln in fremdem Namen → § 164 BGB
- Vertretungsmacht als Voraussetzung der Zurechnung des Vertreterhandelns an den Vertretenen
- Vertretung ohne Vertretungsmacht → §§ 177-180 BGB
- Selbstkontrahieren (§ 181 BGB)
- Vertretung und Botenschaft
- Vertretung und Verfügungsermächtigung
- Vertretung und Kausalverhältnis: Abstraktionsprinzip
- Einführung: Das Wirtschaftsprivatrecht im Rechtssystem
- Grundbegriffe: Die Rechtsordnung in statischer und dynamischer Betrachtung
- Vertragsfreiheit und Vertragstypen
- Rechtsgeschäftslehre und allgemeines Vertragsrecht
- Handlungsfähigkeit und Handlungskompetenz bei Rechtsgeschäft und Vertrag: Geschäftsfähigkeit und Vertretung
- Gesetzliche Schuldverhältnisse
- Schuldrecht: Inhalt und Abwicklung von Schuldverhältnissen
- Nicht- und Schlechterfüllung von Schuldverhältnissen, Mängelhaftung
- Besitz und Eigentum
- Kreditsicherungsrecht
- Prüfungsaufgaben: Fälle und Lösungen, Sachfragen und Antworten