<< Vertragsfreiheit und Rechtsordnung; Privatautonomie >>


Die Gewährung von Vertragsfreiheit durch die Rechtsordnung prägt maßgeblich auch die Wirtschaftsordnung. Der Gegensatz zwischen Marktwirtschaft und zentral gelenkter Planwirtschaft wird ganz wesentlich bestimmt von der Funktion des privatrechtlichen Vertrages als Instrument rechtlicher Regelungen im Wirtschaftsgeschehen. In der Marktwirtschaft wird das wirtschaftliche Geschehen von den Marktteilnehmern bestimmt und nicht von staatlichen Planungsbehörden. Die erforderlichen rechtsverbindlichen Regelungen betreffend die Produktion, die Distribution und den Konsum der Güter werden von den Rechtssubjekten als Akteuren des Wirtschaftslebens autonom gesetzt. Das wichtigste Regelungsinstrument ist dabei der Vertrag, dessen Inhalt unter den Beteiligten ausgehandelt wird.

Marktwirtschaft bedingt Vertragsfreiheit, weil andere Rechtsetzungsmittel den Marktbürgern nicht zur Verfügung stehen. Die Vertragsfreiheit ist somit die wichtigste Erscheinungsform wirtschaftlicher Freiheit, wirkt aber auch in anderen Bereichen der persönlichen Freiheit (Familienbeziehungen, Erbfolgebestimmung, Personenzusammenschlüsse nicht wirtschaftlicher Art usw.). Die Vertragsfreiheit ist die bedeutsamste Ausprägung der sogenannten Privatautonomie, indem sie dem Bürger das Recht gewährt, seine persönlichen Belange in Übereinstimmung mit den betroffenen Anderen selbst rechtswirksam zu gestalten.


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(Wirtschafts)Privatrecht im Überblick




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