Unmittelbarer und mittelbarer Besitz »
Unmittelbarer Besitzer einer Sache ist derjenige, der die tatsächliche
Herrschaft über die Sache eben unmittelbar in Person ausübt.
Demgegenüber bezeichnet § 868
BGB als mittelbaren Besitzer denjenigen,
für den der unmittelbare Besitzer die Sache besitzt. Besitzer im Sinne
der §§ 854
ff. BGB ist also nicht nur derjenige, der selbst die
Sache unmittelbar beherrscht, sondern auch derjenige, für den der
unmittelbare Besitzer die tatsächliche Herrschaftsgewalt über
die Sache mittels eines als Bestzmittlungsverhältnis qualifizierten Rechtsverhältnisses ausübt.
Als Beispielsfälle für Besitzmittlungsverhältnisse
nennt § 868
BGB die Rechtsverhältnisse des Nießbrauchs, des Pfandes,
des Pachtvertrags, der Miete und der Verwahrung. Dabei ist nicht erforderlich,
dass das Rechtsverhältnis zwischen mittelbarem und unmittelbarem Besitzer
rechtswirksam ist. Auch bei nichtigem Mietvertrag ist der Vermieter mittelbarer
Besitzer und der Mieter unmittelbarer Besitzer im Sinne des § 868
BGB.
Die Rechtspraxis lässt auch die Sicherungsabrede zwischen dem Eigentümer-Kreditnehmer und dem Kreditgeber als Besitzmittlungsverhältnis gelten, sodass der Kreditgeber gem. § 930
BGB Eigentümer der sicherungsübereigneten Sache wird, obwohl sich das nach dem Wortlaut des § 868
BGB schwer begründen lässt, da sich eine Sicherungsabrede fundamental von den in § 868
BGB genannten Rechtsverhältnissen unterscheidet. Aber das gem. § 930
BGB entstandene Sicherungseigentum ist inzwischen gewohnheitsrechtlich anerkannt.
- Einführung: Das Wirtschaftsprivatrecht im Rechtssystem
- Grundbegriffe: Die Rechtsordnung in statischer und dynamischer Betrachtung
- Vertragsfreiheit und Vertragstypen
- Rechtsgeschäftslehre und allgemeines Vertragsrecht
- Handlungsfähigkeit und Handlungskompetenz bei Rechtsgeschäft und Vertrag: Geschäftsfähigkeit und Vertretung
- Gesetzliche Schuldverhältnisse
- Schuldrecht: Inhalt und Abwicklung von Schuldverhältnissen
- Nicht- und Schlechterfüllung von Schuldverhältnissen, Mängelhaftung
- Besitz und Eigentum
- Kreditsicherungsrecht
- Prüfungsaufgaben: Fälle und Lösungen, Sachfragen und Antworten