«Besitzdienerschaft: Abgrenzung gegen Besitz
Vom Besitzmittler ist der Besitzdiener zu unterscheiden, der nicht Besitzer
ist. Besitzdiener ist jemand, wenn er die tatsächliche Gewalt über
eine Sache für einen anderen ausübt und zwar nicht auf Grund
eines Besitzmittlungsverhältnisses sondern so, dass er von den Weisungen
des anderen abhängig ist, so dass eben der andere die tatsächliche
Herrschaftsgewalt über die Sache hat. Nicht der Besitzdiener ist dann
Besitzer der Sache, sondern der Besitzherr, nämlich derjenige, der
berechtigt ist, dem Besitzdiener Weisungen bezüglich des Schicksals
der Sache zu erteilen (§ 855 BGB).
- Einführung: Das Wirtschaftsprivatrecht im Rechtssystem
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