Rechtliche Selbständigkeit von Rechtsgeschäften trotz wirtschaftlichen Zweckverbunds »
Die Darstellung der entgeltlichen Veräußerung als eine Kombination aus Verpflichtungen und Verfügungen, wobei es sich dabei um ein Verpflichtungsgeschäft und Verfügungen zur Erfüllung des Verpflichtungsgeschäfts handelt, bedarf der Ergänzung hinsichtlich des Verhältnisses von Verpflichtung und Verfügungen zueinander. Eine Funktion des Verpflichtungsvertrags besteht auch darin, den Gegenseitigkeitszusammenhang zweier selbständiger Verfügungen herzustellen. Mit anderen Worten lässt sich das Verpflichtungsgeschäft daher auch als Kausalgeschäft bezeichnen, ist es doch die Ursache, die causa, für die Verfügungen.
Hiervon abgesehen sind aber Verpflichtung und Verfügung rechtlich selbständig, also in ihrer Wirksamkeit unabhängig voneinander. Die Wirksamkeit der Übereignung gemäß § 929 BGB
ist nicht etwa bedingt durch die Wirksamkeit des Kaufvertrags, der die Übereignung veranlasst hat. Der Käufer wird also gemäß § 929 BGB
aufgrund der Einigung mit dem Verkäufer über den Eigentumsübergang und der Übergabe Eigentümer der Sache, selbst wenn der Kaufvertrag aus irgendwelchen Gründen nicht wirksam zustande gekommen ist. Diese rechtliche Unabhängigkeit der Verfügung vom Verpflichtungsgeschäft nennt man Abstraktionsprinzip, das ein Spezifikum des deutschen Vertragsrechts ist.
- Einführung: Das Wirtschaftsprivatrecht im Rechtssystem
- Grundbegriffe: Die Rechtsordnung in statischer und dynamischer Betrachtung
- Vertragsfreiheit und Vertragstypen
- Begriff des Vertrages: Rechtserhebliche Einigung mehrerer Rechtssubjekte zur Begründung von Rechtsfolgen
- Vertragsfreiheit in der Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung: Grundsatz der Privatautonomie
- Vertragsfreiheit und Rechtsordnung; Privatautonomie
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Verpflichtung und Verfügung
- Veräußerung durch Übereignung zur Erfüllung eines Kaufvertrags als Prototyp der rechtsgeschäftlichen Veränderung der Rechtslage
- Verfügung über Forderungen: Abtretung (§§ 398 ff. BGB)
- Abstraktionsprinzip
- Rechtliche Selbständigkeit von Rechtsgeschäften trotz wirtschaftlichen Zweckverbunds
- Bereicherungsansprüche zum Ausgleich der Folgen des Abstraktionsprinzips
- Verträge mit Wirkungen für Dritte
- Rechtsgeschäftslehre und allgemeines Vertragsrecht
- Handlungsfähigkeit und Handlungskompetenz bei Rechtsgeschäft und Vertrag: Geschäftsfähigkeit und Vertretung
- Gesetzliche Schuldverhältnisse
- Schuldrecht: Inhalt und Abwicklung von Schuldverhältnissen
- Nicht- und Schlechterfüllung von Schuldverhältnissen, Mängelhaftung
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- Prüfungsaufgaben: Fälle und Lösungen, Sachfragen und Antworten