In den modernen Gesellschaften erstrecken sich Rechtsnormen auf fast alle Bereiche des sozialen Lebens. Viele Lebensbereiche sind geradezu gesetzlich durchnormiert. Die modernen Gesellschaften sind eben durchweg als Rechtsstaaten verfasst.
Inhaltlich stimmen dabei die Rechtsnormen durchaus mit anderen sozialen Normen überein. Eine gewisse Kongruenz von sozialen Anschauungen ("herrschende Moral") mit dem Recht ist für den funktionierenden Rechtsstaat unabdingbar. Ohne sie würde es an der auch für den Rechtsstaat erforderlichen Akzeptanz des Rechts seitens der Bürger fehlen. Damit scheidet der Norminhalt als Abgrenzungskriterium für das Recht von anderen sozialen Normen aus.
Das gilt ebenso für die Anforderung an das Recht, die Idee der Gerechtigkeit zu verwirklichen. Der Gerechtigkeitsanspruch einer Norm bedeutet nicht mehr und nicht weniger als das Ziel einer Regelung, die von ihr betroffenen Interessen angemessen zu berücksichtigen. Auch die außerrechtlichen sozialen Normen stellen sich einerseits dieser Anforderung und nehmen diese Qualität für sich in Anspruch. Andererseits entziehen sich viele Rechtsnormen der Einordnung in Gerechtigkeitsvorstellungen. So kann das rechtliche Gebot, im Straßenverkehr die rechte Straßenseite zu benutzen, in Gerechtigkeitskategorien nicht erklärt werden; Rechtsordnungen, die Linksverkehr auf öffentlichen Straßen vorschreiben, sind nicht weniger gerecht. Bisweilen werden solche Regelungen, die nicht unmittelbar auf die Verwirklichung der Gerechtigkeitsidee gerichtet sind, als "bloße" Ordnungsvorschriften bezeichnet.
- Einführung: Das Wirtschaftsprivatrecht im Rechtssystem
- Begriff des Rechts: Recht als Teil des Gesamtbestands sozialer Normen - Regelung menschlichen Verhaltens durch Rechtsnormen
- Recht und Gesetz; geschriebenes Recht und Gewohnheitsrecht
- Recht und Gerechtigkeit; "richtiges Recht"
- Recht und Rechtszwang, Naturalobligationen
- Rechtsnormen (Objektives Recht) - Rechtsnormenhierarchie
- Die Einteilung des Rechtsstoffes
- Das Wirtschaftsrecht als Teil der Gesamtrechtsordnung
- Die zwangsweise Durchsetzung privater Rechte in Zivilprozess und Zwangsvollstreckung
- Rechtsanwendung und Gesetzesauslegung
- Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) als Hauptquelle des materiellen Privatrechts
- Aufbau des BGB
- Handelsrecht als Sonderprivatrecht für Kaufleute, Verbraucherschutzrecht
- Literatur zum Wirtschaftsprivatrecht
- Begriff des Rechts: Recht als Teil des Gesamtbestands sozialer Normen - Regelung menschlichen Verhaltens durch Rechtsnormen
- Grundbegriffe: Die Rechtsordnung in statischer und dynamischer Betrachtung
- Vertragsfreiheit und Vertragstypen
- Rechtsgeschäftslehre und allgemeines Vertragsrecht
- Handlungsfähigkeit und Handlungskompetenz bei Rechtsgeschäft und Vertrag: Geschäftsfähigkeit und Vertretung
- Gesetzliche Schuldverhältnisse
- Schuldrecht: Inhalt und Abwicklung von Schuldverhältnissen
- Nicht- und Schlechterfüllung von Schuldverhältnissen, Mängelhaftung
- Besitz und Eigentum
- Kreditsicherungsrecht
- Prüfungsaufgaben: Fälle und Lösungen, Sachfragen und Antworten