Die Anwendung von Rechtsnormen folgt einer bestimmten Methode, eben der juristischen Methode. Diese Methode bestimmt nicht nur die streitentscheidende Tätigkeit des Richters, sondern auch die anderer Rechtsanwender.
Immer geht es darum, dass Rechtsnormen bestimmten Lebenssachverhalten gegenübergestellt werden, mag es sich dabei um reale Vorgänge handeln oder mögen diese abstrakte Problembeschreibungen zwecks Erstellung eines Rechtsgutachtens sein. Rechtsanwendung ist stets das Projizieren von Rechtsnormen auf vorgestellte oder ereignete Realität. Im weitesten Sinne besteht die juristische Methode in diesem Vergleich von Norm und Wirklichkeit. Die Wirklichkeit wird an der Norm vermessen.
- Struktur der Rechtsnormen: Tatbestand-Rechtsfolge-Beziehung, Definitionsnormenals Hilfsnormen
- Auslegung von Gesetzen
- Anwendung des Gesetzes auf Lebenssachverhalte: Subsumtion von Tatsachen unter das Gesetz
- Richterrecht als die Summe gerichtlicher Entscheidungen von Rechtsstreitigkeiten (am Beispiel des Arbeitsrechts)
- Einführung: Das Wirtschaftsprivatrecht im Rechtssystem
- Begriff des Rechts: Recht als Teil des Gesamtbestands sozialer Normen - Regelung menschlichen Verhaltens durch Rechtsnormen
- Rechtsnormen (Objektives Recht) - Rechtsnormenhierarchie
- Die Einteilung des Rechtsstoffes
- Das Wirtschaftsrecht als Teil der Gesamtrechtsordnung
- Die zwangsweise Durchsetzung privater Rechte in Zivilprozess und Zwangsvollstreckung
- Rechtsanwendung und Gesetzesauslegung
- Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) als Hauptquelle des materiellen Privatrechts
- Aufbau des BGB
- Handelsrecht als Sonderprivatrecht für Kaufleute, Verbraucherschutzrecht
- Literatur zum Wirtschaftsprivatrecht
- Begriff des Rechts: Recht als Teil des Gesamtbestands sozialer Normen - Regelung menschlichen Verhaltens durch Rechtsnormen
- Grundbegriffe: Die Rechtsordnung in statischer und dynamischer Betrachtung
- Vertragsfreiheit und Vertragstypen
- Rechtsgeschäftslehre und allgemeines Vertragsrecht
- Handlungsfähigkeit und Handlungskompetenz bei Rechtsgeschäft und Vertrag: Geschäftsfähigkeit und Vertretung
- Gesetzliche Schuldverhältnisse
- Schuldrecht: Inhalt und Abwicklung von Schuldverhältnissen
- Nicht- und Schlechterfüllung von Schuldverhältnissen, Mängelhaftung
- Besitz und Eigentum
- Kreditsicherungsrecht
- Prüfungsaufgaben: Fälle und Lösungen, Sachfragen und Antworten