«Deklaratorische und konstitutive Bedeutung von Registereintragungen (Vergleich Handelsregister / Grundbuch) »
Man kann die Registereintragungen auch danach unterscheiden, ob sie die Rechtstatsachen lediglich verlautbaren oder ob sie eine Veränderung der Rechtslage herbeiführen. Es ist dies die Unterscheidung zwischen deklaratorischen und konstitutiven Eintragungen. So ist jeder Kaufmann zur (deklaratorischen) Eintragung seiner Firma im Handelsregister verpflichtet (§ 29 HGB
); der Gewerbetreibende, dessen Unternehmen nach Art und Umfang einer kaufmännischen Einrichtung nicht bedarf, erlangt dagegen die Kaufmannseigenschaft erst durch die (konstitutive) Eintragung seiner Firma im Handelsregister (§ 2 HGB
). Erteilung und Erlöschen der Prokura sind von einer Eintragung im Handelsregister nicht abhängig. Es besteht jedoch gemäß § 53 HGB
eine Verpflichtung zur (deklaratorischen) Eintragung beider im Handelsregister.
Die Eintragungen im Grundbuch gemäß § 873 BGB
bewirken die Entstehung, Übertragung und Belastung von Rechten an Grundstücken; sie sind also konstitutiv für die in der Einigung bezeichnete Rechtsänderung. Die Berichtigung des Grundbuchs gemäß §§ 894 ff. BGB
ist dagegen nur deklaratorisch; sie stellt die Übereinstimmung des Grundbuchinhalts mit der bestehenden Rechtslage her.
- Einführung: Das Wirtschaftsprivatrecht im Rechtssystem
- Grundbegriffe: Die Rechtsordnung in statischer und dynamischer Betrachtung
- Zuordnungsfunktion des Privatrechts: Rechtssubjekt und subjektives Recht
- Rechtsfähigkeit
- Handelsrecht als Sonderprivatrecht für Kaufleute
- Relative und absolute Rechte, Anwartschaftsrecht
- Rechtsbegriff der Sache und die Sachenrechte
- Rechtlich erhebliches Verhalten
- Öffentliche Register, insbes. Grundbuch und Handelsregister
- Öffentliches Registerrecht -> §§ 374 - 409 FamFG; GBO
- Handelsregistereintragungen
- Eintragungspflichtige und eintragungsfähige Eintragungen
- Deklaratorische und konstitutive Bedeutung von Registereintragungen (Vergleich Handelsregister / Grundbuch)
- Registerwirkung gem. § 15 HGB
- Vertragsfreiheit und Vertragstypen
- Rechtsgeschäftslehre und allgemeines Vertragsrecht
- Handlungsfähigkeit und Handlungskompetenz bei Rechtsgeschäft und Vertrag: Geschäftsfähigkeit und Vertretung
- Gesetzliche Schuldverhältnisse
- Schuldrecht: Inhalt und Abwicklung von Schuldverhältnissen
- Nicht- und Schlechterfüllung von Schuldverhältnissen, Mängelhaftung
- Besitz und Eigentum
- Kreditsicherungsrecht
- Prüfungsaufgaben: Fälle und Lösungen, Sachfragen und Antworten