«Handelsregistereintragungen
Die Existenz des Handelsregisters prägt das deutsche Handelsrecht. Das Handelsregister trägt dem Bedürfnis des Handelsverkehrs nach einer „amtlichen“ Informationsquelle für bestimmte, eben für den Handelsverkehr wesentliche Tatsachen Rechnung. Um diese Informationsquelle übersichtlich zu halten, lässt das Gesetz nur die Eintragung besonders bedeutsamer Tatsachen im Handelsregister zu.
Es erhöht noch die Bedeutung des Handelsregisters, dass das Gesetz in einigen Fällen die Rechtswirkung bestimmter Vorgänge von deren Eintragung im Handelsregister abhängig macht. So lässt sich einerseits zwischen eintragungsfähigen und eintragungspflichtigen Tatsachen und andererseits zwischen Eintragungen mit konstitutiver Wirkung und solchen mit deklaratorischer Wirkung unterscheiden.
- Einführung: Das Wirtschaftsprivatrecht im Rechtssystem
- Grundbegriffe: Die Rechtsordnung in statischer und dynamischer Betrachtung
- Zuordnungsfunktion des Privatrechts: Rechtssubjekt und subjektives Recht
- Rechtsfähigkeit
- Handelsrecht als Sonderprivatrecht für Kaufleute
- Relative und absolute Rechte, Anwartschaftsrecht
- Rechtsbegriff der Sache und die Sachenrechte
- Rechtlich erhebliches Verhalten
- Öffentliche Register, insbes. Grundbuch und Handelsregister
- Öffentliches Registerrecht -> §§ 374 - 409 FamFG; GBO
- Handelsregistereintragungen
- Vertragsfreiheit und Vertragstypen
- Rechtsgeschäftslehre und allgemeines Vertragsrecht
- Handlungsfähigkeit und Handlungskompetenz bei Rechtsgeschäft und Vertrag: Geschäftsfähigkeit und Vertretung
- Gesetzliche Schuldverhältnisse
- Schuldrecht: Inhalt und Abwicklung von Schuldverhältnissen
- Nicht- und Schlechterfüllung von Schuldverhältnissen, Mängelhaftung
- Besitz und Eigentum
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- Prüfungsaufgaben: Fälle und Lösungen, Sachfragen und Antworten