Außerdem sind Verträge nichtig wegen Verstoßes gegen
die guten Sitten (§ 138 Abs. 1 BGB
). Das Recht bezieht sich mit dieser
Vorschrift auf außerrechtliche Normen. Zwar können außerrechtliche
Normen als solche keine subjektiven Rechte begründen, aber sie sind
doch in mancher Weise mit der Rechtsordnung verbunden, indem sie z.B. einen
rechtlichen Akt gemäß § 138 BGB
unwirksam machen.
§ 138 BGB
betrifft in erster Linie inhaltlich sittenwidrige Verträge,
z.B. Vereinbarungen zwischen Prostituierten und ihren Kunden (str.) oder etwa
Versprechen gegen Entgelt die Religion zu wechseln oder in die Scheidung
einzuwilligen. Darüber hinaus können aber auch besondere Umstände
einen Vertrag gemäß § 138 Abs. 1 BGB
unwirksam machen,
z.B. Kaufverträge über Werkzeug, das zur Begehung eines Verbrechens
benutzt werden soll.
- Einführung: Das Wirtschaftsprivatrecht im Rechtssystem
- Grundbegriffe: Die Rechtsordnung in statischer und dynamischer Betrachtung
- Vertragsfreiheit und Vertragstypen
- Begriff des Vertrages: Rechtserhebliche Einigung mehrerer Rechtssubjekte zur Begründung von Rechtsfolgen
- Vertragsfreiheit in der Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung: Grundsatz der Privatautonomie
- Vertragsfreiheit und Rechtsordnung; Privatautonomie
- Positivrechtliche Grundlegung der Vertragsfreiheit in § 311 Abs. 1 BGB: Vertragsfreiheit bei Schuldverträgen
- Ausprägungen der Vertragsfreiheit: Abschlussfreiheit und inhaltliche Gestaltungsfreiheit
- Bürgerlich-rechtliche Einschränkungen der Vertragsfreiheit
- Wirtschaftliche und gesetzliche Schuldvertragstypen
- Sachenrechtliche Verträge
- Familien- und erbrechtliche Verträge: Verlöbnis, Eheschließung, Erbvertrag
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Verpflichtung und Verfügung
- Verträge mit Wirkungen für Dritte
- Rechtsgeschäftslehre und allgemeines Vertragsrecht
- Handlungsfähigkeit und Handlungskompetenz bei Rechtsgeschäft und Vertrag: Geschäftsfähigkeit und Vertretung
- Gesetzliche Schuldverhältnisse
- Schuldrecht: Inhalt und Abwicklung von Schuldverhältnissen
- Nicht- und Schlechterfüllung von Schuldverhältnissen, Mängelhaftung
- Besitz und Eigentum
- Kreditsicherungsrecht
- Prüfungsaufgaben: Fälle und Lösungen, Sachfragen und Antworten