<< Auslegung von Willenserklärung und Vertrag >>


Willenserklärungen und Verträge bedürfen der Auslegung, wenn ihr Inhalt nicht eindeutig fixiert ist. Ähnlich wie bei Gesetzen ist der Regelungsgehalt der rechtsgeschäftlichen Akte durch geeignete Methoden zu ermitteln. Das Gesetz gibt dafür Regeln, die teilweise für alle Willenserklärungen gelten (sog. Generalklauseln), teilweise nur konkrete Inhalte von Rechtsgeschäften betreffen.

Zurück | Weiter

(Wirtschafts)Privatrecht im Überblick




© 2012-2019 Lopau Webservices |  Impressum | Datenschutz