<< Schuldrecht: Inhalt und Abwicklung von Schuldverhältnissen >>


Für Inhalt und Abwicklung von Schuldverhältnissen stellt das BGB in den ersten sechs Abschnitten des zweiten Buchs allgemeine Regeln auf, das sog. Allgemeine Schuldrecht. Hier geht es ungeachtet der konkreten Entstehungstatbestände um Schuldgegenstände und Schuldmodalitäten, um Beendigung von Schuldverhältnisssen, um Schuldverhältnisse mit mehreren Gläubigern und/oder mehreren Schuldnern und um Gläubiger- oder Schuldnerwechsel im Rahmen bestehender Schuldverhältnisse.

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(Wirtschafts)Privatrecht im Überblick




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