«Wirtschaftsverfassungsrecht im weiten Sinne: Kartellrecht, Stabilitätsgesetz, Vertragsfreiheit, Privateigentum, Haftung
Das Grundgesetz enthält nur wenige wirklich fundamentale Bestimmungen über die Wirtschaftsordnung der BRD. Auch in den sog. einfachen Gesetzen finden sich Grundsätze und Festlegungen im Hinblick auf die Wirtschaftsverfassung. In erster Linie sind hier zu nennen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Kartellgesetz) und das Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft von 1967, abgekürzt "Stabilitätsgesetz" genannt, mit seinem sog. magischen Viereck (Wirtschaftswachstum, Vollbeschäftigung, Preisstabilität, außenwirtschaftliches Gleichgewicht).
Zum Wirtschaftsverfassungsrecht im weiten Sinne des Wortes gehören jedoch auch privatrechtliche Regelungen, wie grundlegende bürgerlich-rechtliche Bestimmungen über Verträge und Vertragsfreiheit, über die Ausgestaltung des Privateigentums und die Auferlegung einer Haftung für vertragliches und außervertragliches Unrecht. Auch durch solche Eckpfeiler des Privatrechts wird die Wirtschaftsverfassung gestaltet. Die gesetzlichen Regelungen über Verträge, Eigentum und Haftung sind Kernelemente einer marktwirtschaftlichen Ordnung, die ohne sie nicht bestehen könnte. Der Markt wird erst konstituiert durch die Summe der privatautonom geschlossenen Verträge.
Zur Wirtschaftsverfassung in diesem materiellen Sinn gehört auch die Herausbildung eines selbständigen Arbeitsrechts aus dem Bürgerlichen Recht, die verfassungsrechtliche Anerkennung durch die Fundierung einer eigenständigen Arbeitsgerichtsbarkeit im Grundgesetz erlangt hat (Art. 95 GG
).
- Einführung: Das Wirtschaftsprivatrecht im Rechtssystem
- Begriff des Rechts: Recht als Teil des Gesamtbestands sozialer Normen - Regelung menschlichen Verhaltens durch Rechtsnormen
- Rechtsnormen (Objektives Recht) - Rechtsnormenhierarchie
- Die Einteilung des Rechtsstoffes
- Das Wirtschaftsrecht als Teil der Gesamtrechtsordnung
- Wirtschaftsverfassung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht; Wirtschaftsverfassung als realer Zustand der Wirtschaft
- Öffentliches Wirtschaftsrecht
- Wirtschaftsverfassungsrecht
- Wirtschaftsrechtliche Normierungen in der Staatsverfassung: Art. 2,9,12,14 GG
- Wirtschaftsverfassungsrecht im weiten Sinne: Kartellrecht, Stabilitätsgesetz, Vertragsfreiheit, Privateigentum, Haftung
- Wirtschaftsverwaltungsrecht: Gewerberecht, Handwerksordnung
- Wirtschaftsverfassungsrecht
- Wirtschaftsprivatrecht: Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Kaufmannsrecht (Handelsrecht)
- Die zwangsweise Durchsetzung privater Rechte in Zivilprozess und Zwangsvollstreckung
- Rechtsanwendung und Gesetzesauslegung
- Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) als Hauptquelle des materiellen Privatrechts
- Aufbau des BGB
- Handelsrecht als Sonderprivatrecht für Kaufleute, Verbraucherschutzrecht
- Literatur zum Wirtschaftsprivatrecht
- Begriff des Rechts: Recht als Teil des Gesamtbestands sozialer Normen - Regelung menschlichen Verhaltens durch Rechtsnormen
- Grundbegriffe: Die Rechtsordnung in statischer und dynamischer Betrachtung
- Vertragsfreiheit und Vertragstypen
- Rechtsgeschäftslehre und allgemeines Vertragsrecht
- Handlungsfähigkeit und Handlungskompetenz bei Rechtsgeschäft und Vertrag: Geschäftsfähigkeit und Vertretung
- Gesetzliche Schuldverhältnisse
- Schuldrecht: Inhalt und Abwicklung von Schuldverhältnissen
- Nicht- und Schlechterfüllung von Schuldverhältnissen, Mängelhaftung
- Besitz und Eigentum
- Kreditsicherungsrecht
- Prüfungsaufgaben: Fälle und Lösungen, Sachfragen und Antworten