Das dritte Buch, Sachenrecht geheißen, befasst sich mit der Beziehung von Rechtssubjekten zu Sachen - genauer: mit der Zuordnung von Sachen zu Rechtssubjekten - als Besitz, Eigentum und anderen inhaltlich beschränkteren Sachenrechten. Dort werden also die verschiedenen Rechte an Sachen aufgezählt und ihre Entstehung, ihr Untergang, ihre Übertragung und ihre rechtliche Funktion geregelt.
Im Sachenrecht besteht im Gegensatz zum Schuldrecht nicht in weitem Umfang Vertragsfreiheit. Anders als Schuldverhältnisse können Sachenrechte von den Rechtssubjekten nicht mit beliebigen Inhalten neu geschaffen werden. Die Rechtssubjekte können sich nur der im Sachenrecht und in Nebengesetzen zum Sachenrecht vorgegebenen Rechte bedienen. Man spricht insofern vom numerus clausus der Sachenrechte, der in Gegensatz zum Prinzip der inhaltlichen Gestaltungsfreiheit der Schuldrechte steht.
- Einführung: Das Wirtschaftsprivatrecht im Rechtssystem
- Begriff des Rechts: Recht als Teil des Gesamtbestands sozialer Normen - Regelung menschlichen Verhaltens durch Rechtsnormen
- Rechtsnormen (Objektives Recht) - Rechtsnormenhierarchie
- Die Einteilung des Rechtsstoffes
- Das Wirtschaftsrecht als Teil der Gesamtrechtsordnung
- Die zwangsweise Durchsetzung privater Rechte in Zivilprozess und Zwangsvollstreckung
- Rechtsanwendung und Gesetzesauslegung
- Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) als Hauptquelle des materiellen Privatrechts
- Aufbau des BGB
- Formelle Gliederung des BGB
- Inhaltsübersicht
- Allgemeiner Teil: Personen, Sachen, Rechtsgeschäfte, sonstige allgemeine Bestimmungen
- Schuldrecht: allgemeine Bestimmungen für Schuldverhältnis(z. B.: Inhalt, AGB, Schuldverhältnisse aus Verträgen, Erlöschen, Übertragung, Schuldübernahme, Schuldner- und Gläubigermehrheit), einzelne typische Schuldverhältnisse
- Sachenrecht: Besitz, Eigentum, andere Sachenrechte
- Familienrecht: Ehe, Verwandtschaft, Vormundschaft und Betreuung
Erbrecht: Erbfolge, Erbenstellung, Testament, Erbvertrag, Pflichtteil, Erbunwürdigkeit, Erbverzicht, Erbschein, Erbschaftskauf - Zusammenwirken der Teile des BGB
- Handelsrecht als Sonderprivatrecht für Kaufleute, Verbraucherschutzrecht
- Literatur zum Wirtschaftsprivatrecht
- Begriff des Rechts: Recht als Teil des Gesamtbestands sozialer Normen - Regelung menschlichen Verhaltens durch Rechtsnormen
- Grundbegriffe: Die Rechtsordnung in statischer und dynamischer Betrachtung
- Vertragsfreiheit und Vertragstypen
- Rechtsgeschäftslehre und allgemeines Vertragsrecht
- Handlungsfähigkeit und Handlungskompetenz bei Rechtsgeschäft und Vertrag: Geschäftsfähigkeit und Vertretung
- Gesetzliche Schuldverhältnisse
- Schuldrecht: Inhalt und Abwicklung von Schuldverhältnissen
- Nicht- und Schlechterfüllung von Schuldverhältnissen, Mängelhaftung
- Besitz und Eigentum
- Kreditsicherungsrecht
- Prüfungsaufgaben: Fälle und Lösungen, Sachfragen und Antworten