«Rechtliche Ausgestaltung
Die rechtliche Konstruktion des Sicherungseigentums als ein schuldrechtlich gebundenes Eigentum des Gläubigers zeigt wiederum die für das Kreditsicherungsrecht so typischen Bindungen zwischen abstraktem Verfügungsrechtsgeschäft und schuldrechtlichem Kausalgeschäft auf, wobei das Verfügungsrechtsgeschäft in seinen Wirkungen über die von den Beteiligten übereinstimmend beabsichtigten hinausgeht, also ein sogenanntes Treuhandgeschäft ist. Das Kausalgeschäft liefert nicht nur den Rechtsgrund für die Verfügung, sondern es beschränkt auch auf der schuldrechtlichen Ebene unter den Vertragspartnern deren Wirkungen.
In seiner Funktion als Surrogat des gesetzlich nicht zugelassenen besitzlosen Pfandrechts erfasst der Begriff der Sicherungsübereignung nur die Übereignung unter Einräumung des mittelbaren Besitzes an den Gläubiger.
- Einführung: Das Wirtschaftsprivatrecht im Rechtssystem
- Grundbegriffe: Die Rechtsordnung in statischer und dynamischer Betrachtung
- Vertragsfreiheit und Vertragstypen
- Rechtsgeschäftslehre und allgemeines Vertragsrecht
- Handlungsfähigkeit und Handlungskompetenz bei Rechtsgeschäft und Vertrag: Geschäftsfähigkeit und Vertretung
- Gesetzliche Schuldverhältnisse
- Schuldrecht: Inhalt und Abwicklung von Schuldverhältnissen
- Nicht- und Schlechterfüllung von Schuldverhältnissen, Mängelhaftung
- Besitz und Eigentum
- Kreditsicherungsrecht
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- Bürgschaft und andere Personalkreditsicherungsmittel
- Eigentumsvorbehalt (EV)
- Sicherungszession, insbes. Globalzession zugunsten von Banken
- Sicherungseigentum
- Wirtschaftlicher Zweck: Surrogat des gesetzlich nicht zugelassenenbesitzlosen Pfandrechts
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- Pfandrecht an beweglichen Sachen und Rechten
- Grundpfandrechte: Hypothek, Grund- und Rentenschuld
- Einführung
- Prüfungsaufgaben: Fälle und Lösungen, Sachfragen und Antworten