Als Personalkreditsicherungsmittel werden hier Rechtsformen der Kreditsicherung
bezeichnet, bei denen es darum geht, neben dem Kreditschuldner weitere
Personen als Schuldner zur Haftung für den Kredit heranzuziehen. Das
Gesetz stellt hierfür vor allem die Bürgschaft zur Verfügung
(§§ 765 ff BGB
, 350 f HGB
)
- Einführung: Das Wirtschaftsprivatrecht im Rechtssystem
- Grundbegriffe: Die Rechtsordnung in statischer und dynamischer Betrachtung
- Vertragsfreiheit und Vertragstypen
- Rechtsgeschäftslehre und allgemeines Vertragsrecht
- Handlungsfähigkeit und Handlungskompetenz bei Rechtsgeschäft und Vertrag: Geschäftsfähigkeit und Vertretung
- Gesetzliche Schuldverhältnisse
- Schuldrecht: Inhalt und Abwicklung von Schuldverhältnissen
- Nicht- und Schlechterfüllung von Schuldverhältnissen, Mängelhaftung
- Besitz und Eigentum
- Kreditsicherungsrecht
- Einführung
- Bürgschaft und andere Personalkreditsicherungsmittel
- Eigentumsvorbehalt (EV)
- Sicherungszession, insbes. Globalzession zugunsten von Banken
- Sicherungseigentum
- Pfandrecht an beweglichen Sachen und Rechten
- Grundpfandrechte: Hypothek, Grund- und Rentenschuld
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- Prüfungsaufgaben: Fälle und Lösungen, Sachfragen und Antworten