Die wohl praktisch und theoretisch bedeutsamste Aufgliederung ist die Zweiteilung in privates und öffentliches Recht. Schon das römische Recht kannte diese Unterscheidung von ius publicum und ius privatum. Sie ist von daher in alle europäischen und viele außereuropäische Rechtsordnungen eingegangen.
- Einführung: Das Wirtschaftsprivatrecht im Rechtssystem
- Begriff des Rechts: Recht als Teil des Gesamtbestands sozialer Normen - Regelung menschlichen Verhaltens durch Rechtsnormen
- Rechtsnormen (Objektives Recht) - Rechtsnormenhierarchie
- Die Einteilung des Rechtsstoffes
- Rechtsgebiete als für bestimmte Sach- und Sozialbereiche maßgebendes Recht: Handels- und Wirtschaftsrecht, Gewerberecht, Wettbewerbsrecht, Verkehrsrecht, Steuerrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht, Sozialrecht, Baurecht usw.
- Öffentliches Recht und Privatrecht
- Materielles Recht und formelles Recht (Verfahrensrecht), Mediation
- Bundes- und Landesrecht
- Das Wirtschaftsrecht als Teil der Gesamtrechtsordnung
- Die zwangsweise Durchsetzung privater Rechte in Zivilprozess und Zwangsvollstreckung
- Rechtsanwendung und Gesetzesauslegung
- Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) als Hauptquelle des materiellen Privatrechts
- Aufbau des BGB
- Handelsrecht als Sonderprivatrecht für Kaufleute, Verbraucherschutzrecht
- Literatur zum Wirtschaftsprivatrecht
- Begriff des Rechts: Recht als Teil des Gesamtbestands sozialer Normen - Regelung menschlichen Verhaltens durch Rechtsnormen
- Grundbegriffe: Die Rechtsordnung in statischer und dynamischer Betrachtung
- Vertragsfreiheit und Vertragstypen
- Rechtsgeschäftslehre und allgemeines Vertragsrecht
- Handlungsfähigkeit und Handlungskompetenz bei Rechtsgeschäft und Vertrag: Geschäftsfähigkeit und Vertretung
- Gesetzliche Schuldverhältnisse
- Schuldrecht: Inhalt und Abwicklung von Schuldverhältnissen
- Nicht- und Schlechterfüllung von Schuldverhältnissen, Mängelhaftung
- Besitz und Eigentum
- Kreditsicherungsrecht
- Prüfungsaufgaben: Fälle und Lösungen, Sachfragen und Antworten