Kodifikationsprinzip: BGB und Nebengesetze »
Das Bürgerliche Recht ist in der Hauptsache in einem großen Gesetzeswerk zusammengefaßt, dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Das BGB ist die Hauptquelle des deutschen Privatrechts. Daneben gibt es als Sonderprivatrechtsquellen für Kaufleute noch das Handelsgesetzbuch (HGB), die wettbewerbsrechtlichen Gesetze UWG und GWB, und weitere privatrechtliche Nebengesetze, wie zum Beipiel die BGB-Informationspflichten-Verordnung (BGB-InfoV), das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AAG) und das Wohnungseigentumsgesetz (WEG).
- Einführung: Das Wirtschaftsprivatrecht im Rechtssystem
- Begriff des Rechts: Recht als Teil des Gesamtbestands sozialer Normen - Regelung menschlichen Verhaltens durch Rechtsnormen
- Rechtsnormen (Objektives Recht) - Rechtsnormenhierarchie
- Die Einteilung des Rechtsstoffes
- Das Wirtschaftsrecht als Teil der Gesamtrechtsordnung
- Die zwangsweise Durchsetzung privater Rechte in Zivilprozess und Zwangsvollstreckung
- Rechtsanwendung und Gesetzesauslegung
- Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) als Hauptquelle des materiellen Privatrechts
- Kodifikationsprinzip: BGB und Nebengesetze
- Entstehungsgeschichte
- Sonstiges Privatrecht, insbes. Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht
- Aufbau des BGB
- Handelsrecht als Sonderprivatrecht für Kaufleute, Verbraucherschutzrecht
- Literatur zum Wirtschaftsprivatrecht
- Begriff des Rechts: Recht als Teil des Gesamtbestands sozialer Normen - Regelung menschlichen Verhaltens durch Rechtsnormen
- Grundbegriffe: Die Rechtsordnung in statischer und dynamischer Betrachtung
- Vertragsfreiheit und Vertragstypen
- Rechtsgeschäftslehre und allgemeines Vertragsrecht
- Handlungsfähigkeit und Handlungskompetenz bei Rechtsgeschäft und Vertrag: Geschäftsfähigkeit und Vertretung
- Gesetzliche Schuldverhältnisse
- Schuldrecht: Inhalt und Abwicklung von Schuldverhältnissen
- Nicht- und Schlechterfüllung von Schuldverhältnissen, Mängelhaftung
- Besitz und Eigentum
- Kreditsicherungsrecht
- Prüfungsaufgaben: Fälle und Lösungen, Sachfragen und Antworten