Arbeitsverhältnis zwischen Kaufmann und Handlungsgehilfen »
Zwischen dem Kaufmann und seinem Gehilfen besteht ein Arbeitsverhältnis. Dieses kommt durch den Abschluss eines Arbeitsvertrags zwischen den Beteiligten zustande. Aus der Perspektive dieses Arbeitsverhältnisses ist der Kaufmann Arbeitgeber und der Handlungsgehilfe Arbeitnehmer. Für die rechtlichen Beziehungen zwischen Kaufmann und Handlungsgehilfen sind ergänzend daher das allgemeine Arbeitsrecht maßgebend einschließlich der Regelung des Arbeitsvertrags in §§ umenteff. BGB, denen gegenüber §§ 59 ff. HGB lex specialis sind. §§ 59 ff. HGB verdrängen also in ihrem Anwendungsbereich die §§ 611 ff. BGB. Wie das Verhältnis der §§ 59 ff. HGB zu sonstigen Rechtsquellen des Arbeitsrechts ist, etwa den Tarifverträgen bei tarifgebundenen Vertragspartnern und den Betriebsvereinbarungen, richtet sich nach den arbeitsrechtlichen Grundsätzen. Das bedeutet, dass solche arbeitsrechtlichen Regelungsinstrumente im Rahmen ihres Geltungsanspruchs Vorrang haben.
- Einführung: Das Wirtschaftsprivatrecht im Rechtssystem
- Grundbegriffe: Die Rechtsordnung in statischer und dynamischer Betrachtung
- Vertragsfreiheit und Vertragstypen
- Rechtsgeschäftslehre und allgemeines Vertragsrecht
- Handlungsfähigkeit und Handlungskompetenz bei Rechtsgeschäft und Vertrag: Geschäftsfähigkeit und Vertretung
- Mangel der Geschäftsfähigkeit, insbes. Minderjährigkeit
- Vertretung
- Rechtsstellung des beschränkt Geschäftsfähigen und des Vertreters ohne Vertretungsmacht: Handlungskompetenz
- Hilfspersonen und Vertreter des Kaufmanns
- Handlungsgehilfe -> §§ 59 ff HGB
- Arbeitsverhältnis zwischen Kaufmann und Handlungsgehilfen
- Wettbewerbsverbot des Handelsgehilfen
- Vertreter des Kaufmanns
- Handlungsgehilfe -> §§ 59 ff HGB
- Selbständige Handelsvertreter und Handelsmakler
- Mangel der Geschäftsfähigkeit, insbes. Minderjährigkeit
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- Schuldrecht: Inhalt und Abwicklung von Schuldverhältnissen
- Nicht- und Schlechterfüllung von Schuldverhältnissen, Mängelhaftung
- Besitz und Eigentum
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- Prüfungsaufgaben: Fälle und Lösungen, Sachfragen und Antworten