Ebenso besteht ein Anspruch des Besitzers gegen denjenigen, der den Besitzer durch verbotene Eigenmacht im Besitz stört (§ 862 BGB). Dieser Anspruch richtet sich auf Beseitigung der Störung und ggf. auf Unterlassung weiterer Störungen.
- Einführung: Das Wirtschaftsprivatrecht im Rechtssystem
- Grundbegriffe: Die Rechtsordnung in statischer und dynamischer Betrachtung
- Vertragsfreiheit und Vertragstypen
- Rechtsgeschäftslehre und allgemeines Vertragsrecht
- Handlungsfähigkeit und Handlungskompetenz bei Rechtsgeschäft und Vertrag: Geschäftsfähigkeit und Vertretung
- Gesetzliche Schuldverhältnisse
- Schuldrecht: Inhalt und Abwicklung von Schuldverhältnissen
- Nicht- und Schlechterfüllung von Schuldverhältnissen, Mängelhaftung
- Besitz und Eigentum
- Besitz als tatsächliche Herrschaftsmacht über Sachen
- Eigentumsbegriff
- Übertragung des Eigentums
- Eigentumserwerb vom Nichtberechtigten
- Eigentumserwerb kraft Gesetzes
- Rechtsstellung des Eigentümers
- Kreditsicherungsrecht
- Prüfungsaufgaben: Fälle und Lösungen, Sachfragen und Antworten