«Ablehnung durch Angebotsempfänger: § 146 BGB
Außer durch Verstreichen der Annahmefrist erlischt das Angebot auch durch eine Ablehnung des Angebotsempfängers. Die Ablehnung lässt das Angebot entfallen, mag auch die Annahmefrist noch nicht abgelaufen sein. Insofern gestaltet auch die Ablehnung die Rechtslage: Das Angebot wird damit hinfällig. Eine spätere Annahme innerhalb der Frist vermag nicht mehr den Vertragsschluss herbeizuführen; das Angebot besteht ja nicht mehr.
- Einführung: Das Wirtschaftsprivatrecht im Rechtssystem
- Grundbegriffe: Die Rechtsordnung in statischer und dynamischer Betrachtung
- Vertragsfreiheit und Vertragstypen
- Rechtsgeschäftslehre und allgemeines Vertragsrecht
- Rechtsgeschäft, Vertrag und Willenserklärung
- Willenserklärung
- Zustandekommen von Verträgen durch Vertragsschluss
- Vertragsangebot (Vertragsangebot) -> §§ 145-148 BGB
- Grundsatz: Bindung an Angebot gem. §145 BGB
- Bestimmung des Umfangs der Bindung durch Urheber: §§145-148 BGB
- Ablauf der gesetzten oder der gesetzlichen Annahmefrist -> §§ 148,147 BGB
- Ablehnung durch Angebotsempfänger: § 146 BGB
- Vertragsannahme -> §§ 149-153 BGB
- Vertragsschluss durch Einigung
- Wertung von Schweigen als Annahme eines Vertragsangebot nur in gesetzlich oder gewohnheitsrechtlich bestimmten Fällen -> § 362 HGB
- Vertragsangebot (Vertragsangebot) -> §§ 145-148 BGB
- Auslegung von Willenserklärung und Vertrag
- Formerfordernisse für Rechtsgeschäfte -> §§ 125 ff BGB
- Bedingte und befristete Rechtsgeschäfte -> §§ 158-163BGB
- Handlungsfähigkeit und Handlungskompetenz bei Rechtsgeschäft und Vertrag: Geschäftsfähigkeit und Vertretung
- Gesetzliche Schuldverhältnisse
- Schuldrecht: Inhalt und Abwicklung von Schuldverhältnissen
- Nicht- und Schlechterfüllung von Schuldverhältnissen, Mängelhaftung
- Besitz und Eigentum
- Kreditsicherungsrecht
- Prüfungsaufgaben: Fälle und Lösungen, Sachfragen und Antworten