«Rechtswirkungen der Bedingung und Befristung
Die Rechtswirkungen des Eintritts einer Bedingung oder des Ablaufs einer Frist ergeben sich aus dem Sinn von Bedingung und Befristung. Ergänzend gelten die §§ 158 ff. BGB. Dabei unterscheidet das Gesetz zwischen bedingten Rechtsgeschäften allgemein und bedingten Verfügungen.
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- Grundbegriffe: Die Rechtsordnung in statischer und dynamischer Betrachtung
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- Rechtsgeschäftslehre und allgemeines Vertragsrecht
- Rechtsgeschäft, Vertrag und Willenserklärung
- Willenserklärung
- Zustandekommen von Verträgen durch Vertragsschluss
- Auslegung von Willenserklärung und Vertrag
- Formerfordernisse für Rechtsgeschäfte -> §§ 125 ff BGB
- Bedingte und befristete Rechtsgeschäfte -> §§ 158-163BGB
- Begriffe: aufschiebende und auflösende Bedingung, Anfangs-und Endtermin
- Rechtswirkungen der Bedingung und Befristung
- Handlungsfähigkeit und Handlungskompetenz bei Rechtsgeschäft und Vertrag: Geschäftsfähigkeit und Vertretung
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- Schuldrecht: Inhalt und Abwicklung von Schuldverhältnissen
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