Gemäß früherem § 419 BGB haftete der Vermögensübernehmer
auch für die Verbindlichkeiten des sein Vermögen Übertragenden.
Mit der Insolvenzrechtsreform wurde diese Vorschrift aufgehoben. Die Gläubiger
des vormaligen Vermögensinhabers sind nunmehr auf das Insolvenzanfechtungsrecht
verwiesen. Da die Anwendung des § 419 BGB a. F. Schwierigkeiten bereitete
im Hinblick auf das subjektive Erfordernis der Kenntnis des Übernehmers
von der Erschöpfung des Vermögens des Veräußerers
durch die übertragenen Vermögenswerte, hat die Reform dieses
Rechtsanwendungsproblem gelöst, allerdings um den Preis der Reduzierung
der Rechtsposition der Gläubiger des Veräußerers (kritisch
daher Palandt/Heinrichs, § 419 BGB, Rn 1, unter Hinweis auf den Fall
der vorweggenommenen Erbfolge).
- Einführung: Das Wirtschaftsprivatrecht im Rechtssystem
- Grundbegriffe: Die Rechtsordnung in statischer und dynamischer Betrachtung
- Vertragsfreiheit und Vertragstypen
- Rechtsgeschäftslehre und allgemeines Vertragsrecht
- Handlungsfähigkeit und Handlungskompetenz bei Rechtsgeschäft und Vertrag: Geschäftsfähigkeit und Vertretung
- Gesetzliche Schuldverhältnisse
- Schuldrecht: Inhalt und Abwicklung von Schuldverhältnissen
- Inhalt von Schuldverhältnissen
- Schuldgegenstände („Was“ der geschuldeten Leistung)
- Schuldmodalitäten („Wo, wann, wer, wie“ der geschuldeten Leistung)
- Abwicklung von Schuldverhältnissen
- Aufspaltung der Gläubiger- und/oder Schuldnerstellung: Gläubiger-und Schuldnermehrheit -> §§ 420 ff BGB
- Übertragung der Gläubigerstellung auf Dritte: Abtretung -> §§ 398 ff BGB
- Übertragung der Schuldnerposition auf andere: notwendige Mitwirkung des Gläubigers -> §§ 414 ff . BGB
- Tatbestände der Schuldübernahme
- Rechtsfolgen der Schuldübernahme
- Abgrenzung der Schuldübernahme von funktional verwandten Rechtsinstituten
- Bürgschaft -> § 765 BGB
- Schuldbeitritt
- Keine Schulderstreckung auf den Vermögensübernehmerentgegen § 419 BGB a. F.
- Erbenhaftung
- Tatbestände der Schuldübernahme
- Inhalt von Schuldverhältnissen
- Nicht- und Schlechterfüllung von Schuldverhältnissen, Mängelhaftung
- Besitz und Eigentum
- Kreditsicherungsrecht
- Prüfungsaufgaben: Fälle und Lösungen, Sachfragen und Antworten