<< Eigentumsvorbehalt (EV) >>


Der Eigentumsvorbehalt ist ein "geborenes" Sicherungsmittel für den typischen Warenkredit. Er ist so weit verbreitet, dass man häufig auf die Laienvorstellung trifft, dass der Eigentumserwerb die Zahlung des Kaufpreises voraussetzt. Seine Verbreitung beruht auch darauf, dass er zum Standardinhalt von Verkäufer-AGB geworden ist. Demgegenüber ist darauf hinzuweisen, dass der Eigentumsvorbehalt nicht kraft Gesetzes und auch nicht etwa gewohnheitsrechtlich gilt, sondern zu seiner Begründung eine entsprechende Vereinbarung der Kaufvertragsparteien erforderlich ist.


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(Wirtschafts)Privatrecht im Überblick




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