«Eigentum und Besitz: wirtschaftliche Bedeutung der Unterscheidung
Das Auseinanderfallen von Eigentum und Besitz im Sinne einer Trennung der rechtlichen und der tatsächlichen Sachherrschaft erscheint heute selbstverständlich. Das ist es indes durchaus nicht, wenn man einmal in die Rechtsgeschichte zurück blickt. Auch durchaus schon entwickelte Rechtsordnungen sind ohne diese Unterscheidung ausgekommen. Und es gibt bis heute kluge Betrachtungen in der Richtung, dass sich eine Sachenrechtsordnung auch vorstellen lässt unter der Prämisse einer Wiederzusammenführung von Besitz und Eigentum. Das bisweilen verwirrende Nebeneinander von unmittelbarem Besitz, mittelbarem Besitz, früherem Besitz, berechtigtem und nicht berechtigtem Besitz und Eigentum und das darauf abgestellte System von konkurrierenden Ansprüchen lässt solche Gedanken einer Bereinigung des modernen Sachenrechts aufkommen.
Nach geltendem Recht haben sich auf der Basis der Trennung von Eigentum und Besitz eine Fülle von Rechtsgestaltungen ergeben, die wohl jedem wirtschaftlichen Bedürfnis gerecht wird. Eigentumsvorbehalt und Sicherungseigentum, Mietkauf und Leasing neben Miete und Leihe sind Rechtsformen der Wirtschaftspraxis, deren weite Verbreitung entsprechende ökonomische Erfordernisse belegen. So hat sich die Aufspaltung von Besitz und Eigentum als fruchtbar für die Entwicklung von Rechtsformen der Kapitalverwertung erwiesen, die sehr differenziert auf die Marktbedürfnisse reagieren.
- Einführung: Das Wirtschaftsprivatrecht im Rechtssystem
- Grundbegriffe: Die Rechtsordnung in statischer und dynamischer Betrachtung
- Vertragsfreiheit und Vertragstypen
- Rechtsgeschäftslehre und allgemeines Vertragsrecht
- Handlungsfähigkeit und Handlungskompetenz bei Rechtsgeschäft und Vertrag: Geschäftsfähigkeit und Vertretung
- Gesetzliche Schuldverhältnisse
- Schuldrecht: Inhalt und Abwicklung von Schuldverhältnissen
- Nicht- und Schlechterfüllung von Schuldverhältnissen, Mängelhaftung
- Besitz und Eigentum
- Besitz als tatsächliche Herrschaftsmacht über Sachen
- Eigentumsbegriff
- Eigentum als umfassende rechtliche Herrschaftsmacht über Sachen -> §903 BGB
- Sozialbindung des Eigentums -> Art 14 GG
- Eigentum und Besitz: wirtschaftliche Bedeutung der Unterscheidung
- Übertragung des Eigentums
- Eigentumserwerb vom Nichtberechtigten
- Eigentumserwerb kraft Gesetzes
- Rechtsstellung des Eigentümers
- Besitz als tatsächliche Herrschaftsmacht über Sachen
- Kreditsicherungsrecht
- Prüfungsaufgaben: Fälle und Lösungen, Sachfragen und Antworten