<< Die zwangsweise Durchsetzung privater Rechte in Zivilprozess und Zwangsvollstreckung >>


Ausgehend von dem formellen Begriff des Rechts als des Teilbestandes sozialer Normen, die erforderlichenfalls unter Einsatz öffentlicher (staatlicher) Gewalt durchsetzbar sind, soll hier im groben Überblick das Verfahren geschildert werden, in dem die staatliche Gewalt der Normdurchsetzung dienstbar gemacht wird. Dabei ist diese Darstellung beschränkt auf die Durchsetzung privatrechtlicher Normen. Dort geht es meist um die Realisierung von Ansprüchen auf Zahlung von Geld, die eine dominierende Rolle in der Gerichtspraxis spielen, mag es sich um Vertragsansprüche auf Geldleistungen handeln oder um Schadensersatzansprüche wegen Rechtsverletzungen.


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(Wirtschafts)Privatrecht im Überblick




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