Wirtschaftliche und soziale Bedeutung der Vertretung bei Rechtsgeschäften >>


Die eminente wirtschaftliche Bedeutung der Vertretung als Handeln für andere in Form von Rechtsgeschäften ist evident. In einer hochkomplexen, arbeitsteiligen Wirtschaft kann der Inhaber eines größeren Gewerbebetriebes nicht sämtlich dort anfallenden Verträge mit Lieferanten, Kunden und Arbeitnehmern selbst schließen, sondern er setzt andere (Hilfs)Personen ein, die für ihn rechtsgeschäftlich handeln.

Andererseits ergibt sich das Erfordernis der Möglichkeit, andere für sich handeln zu lassen, daraus, dass manche Personen nicht selbst handlungsfähig sind (Kinder, Geisteskranke, juristische Personen). Für jedes Rechtssubjekt gilt, dass es auch rechtsgeschäftlich handeln können muss. Soweit eigene Rechtsgeschäftsfähigkeit nicht besteht, muss die Rechtsordnung die rechtsgeschäftliche Handlungsfähigkeit durch besondere Maßnahmen herstellen. Dazu bedient sich das Rechtssystem des Mittels der (gesetzlichen) Vertretung.


Zurück | Weiter

(Wirtschafts)Privatrecht im Überblick




© 2012-2019 Lopau Webservices |  Impressum | Datenschutz