Vorschriftensammlungen, insb. Gesetzessammlungen >>


Die wichtigsten Hilfsmittel für das Studium des Rechts, also auch des Wirtschaftsprivatrechts, sind die Rechtsquellen selbst. Unabdingbar für jeden Lernenden ist daher die Verfügbarkeit der maßgeblichen Gesetzestexte. Für den Bereich des Wirtschaftsprivatrechts sind das vor allem das BGB und das HGB, jeweils mit den Nebengesetzen.

Es gibt eine fast unübersehbare Menge von Gesetzeseditionen auf dem Markt. Neben den Einzelausgaben stehen die Gesetzessammlungen, die entweder in gebundener Form oder als Lose-Blatt-Werk mehrere oder viele Gesetze unter thematischen Gesichtspunkten zusammenfassen.

Neben den gedruckten Gesetzestexten gibt es mehr und mehr auch solche auf computerlesbaren Datenträgern, insbesondere CD-Roms und USB-Sticks und als sog. Apps für Tablet-Computer. Wegen der erheblichen Speicherkapazitäten der CD-Roms (über 600 MB) und USB-Sticks (mehrere GB) können nicht nur sehr umfangreiche Sammlungen auf ihnen vereinigt werden, sondern sie können auch durch andere Textinformationen, wie z. B. Erläuterungen und Gerichtsentscheidungen ergänzt werden.


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(Wirtschafts)Privatrecht im Überblick




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