<< Richterliche Entscheidung des Rechtsstreits durch Urteil >>


Beendet wird der Zivilprozess normalerweise durch Urteil, in Ausnahmefällen aber auch durch Klagerücknahme oder anderweitige Erledigung des Rechtsstreits. In dem Urteil entscheidet das Gericht über die Prozessanträge des Klägers und des Beklagten. Hält das Gericht den Antrag des Klägers für zulässig und begründet, so wird es den Beklagten entsprechend verurteilen, anderenfalls die Klage abweisen. Es kann aber auch der Klage teilweise stattgeben und sie im übrigen abweisen. Dagegen ist es unzulässig, dass das Gericht über die Anträge der Parteien hinausgeht. Verlangt zum Beispiel der Kläger Schadensersatz in Höhe von € 1.000, so darf das Gericht ihm nicht € 2.000 zusprechen, auch wenn offenkundig ist, dass dem Kläger ein Anspruch gegen den Beklagten in diesem Umfang zusteht.


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(Wirtschafts)Privatrecht im Überblick




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