<< Rechtsbehelfe gegen rechtskräftige Urteile >>


Kann das Urteil nicht mehr mit Rechtsmitteln angegriffen werden, ist es also rechtskräftig, so werden auf Antrag des Berechtigten die Urteilsanordnungen durch staatliche Behörden vollzogen. Je nach Inhalt des zu vollstreckenden Urteils und Gegenstand der Vollstreckung wird der Gerichtsvollzieher oder das Vollstreckungsgericht tätig.

Nur unter ganz engen Voraussetzungen kann ein rechtskräftiges Urteil im Wege der Wiederaufnahme des Verfahrens aus der Welt geschafft werden, beispielsweise wenn das Urteil auf der Aussage eines Zeugen beruht, der dann wegen Unrichtigkeit dieser Aussage durch ein Strafgericht verurteilt worden ist oder durch Vollstreckungsgegenklage wegen nach Rechtskraft des Urteils eingetretener Umstände.


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