<< Materialien zu den Gesetzestexten: (Regierungs-)Entwürfe, Motive, Beratungsprotokolle >>


Nächst den Gesetzestexten stellen die Gesetzesmaterialien wichtige Informationsquellen zum Recht dar. Zu den Gesetzesmaterialien gehören insbesondere Entwürfe von Gesetzen im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens mit etwaigen Begründungen der Verfasser für den Gesetzesvorschlag. Sie stellen die sog. Motive dar. Auch die Dokumentation des Gesetzgebungsverfahren, insbesondere die Protokolle der Beratungen der Gesetzgebungskörperschaften und ihrer Ausschüsse sind in diesem Sinne Gesetzesmaterialien wie auch etwaige Stellungnahmen von Wissenschaft und Interessenverbänden dazu.

Für das bürgerliche Recht ist hier vor allem die von dem damaligen Kammergerichtsrat Mugdan herausgegebene und bearbeitete Sammlung "Die gesamten Materialien zum Bürgerlichen Gesetzbuch für das Deutsche Reich" zu nennen, die hauptsächlich die Motive der 1. Kommission und die Protokolle der 2. Kommission zum I. Entwurf für das BGB enthält und eine reichhaltige, fast unerschöpfliche Quelle für die Entstehungsgeschichte des BGB ist und ein fast ebenso unverzichtbares Informationsmittel dazu.

Der "Mugdan", der neben weiteren Materialien (Denkschrift, Kommissionsbericht, Reichstagsprotokolle) vor allem noch eine Synopse des BGB-Entwurfs in den verschiedenen Gesetzgebungsstadien enthält, liegt auch als Nachdruck des Scientia-Verlags Aalen vor. Auch für die späteren Änderungen des BGB liegen solche Materialien vor, für die Schuldrechtsreform 2002 etwa die Bundestagsdrucksache 14/6040 vom 14. 5. 2001, die eine umfangreiche Begründung des Gesetzesvorhabens enthält.


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